Doppelhaushälften Bad Dürrenberg
Doppelhaushälften
in Bad Dürrenberg
Baujahr
2025+
Sonderabschreibung Neubau
Abschreibungssatz:
- 5 % Sonderabschreibung im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den folgenden 3 Jahren zusätzlich zur linearen AfA oder degressiven AfA.
Voraussetzungen:
- Bauantrag oder Bauanzeige nach dem 31.12.2022 und vor dem 01.10.2029.
- Erfüllung des Standards Effizienzhaus 40 QNG (KfW 40 QNG).
- Nebengebäudegelten als Teil der neu hergestellten Wohnungen.
- 01.01.2023 bis 30.09.2029.
- Herstellungskosten dürfen max. 5.200 €/m2 Wohnfläche betragen, wobei die Bemessungsgrenze für die Sonderabschreibung 4.000 €/m2 Wohnfläche beträgt.
- Das Mietobjekt muss im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den folgenden neun Jahren der entgeltlichen Überlassung zu Wohnzwecken dienen.
Degressive Abschreibung Neubau
Abschreibungssatz:
- 5 % vom jeweiligen Buchwert (Restbuchwert).
Voraussetzungen:
- Befristete Einführung für Gebäude, die Wohnzwecken dienen.
- Herstellungsbeginn und Baubeginnanzeige nach dem 30.09.2023 und vor dem 01.10.2029.
- Kaufvertragsbeurkundung nach dem 30.09.2023 und vor dem 01.10.2029.
- Das Gebäude muss bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung angeschafft werden.
- Der Zeitpunkt der tatsächlichen Anschaffung ist der Übergang von Nutzen und Lasten (BNL), nicht der Abschluss des Kaufvertrags.
- Ein Wechsel zur linearen Abschreibung ist zulässig, dann erfolgt die lineare AfA auf die Restnutzungsdauer nach § 7 Abs. 4 EStG.
Finanzierungskosten
Finanzierungskosten sind alle Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Aufnahme eines Darlehens zur Finanzierung der Immobilie anfallen. Dazu gehören die Schuldzinsen, die während der Laufzeit des Darlehens an die Bank gezahlt werden, sowie andere Bankgebühren.
Einkunftserzielungsabsicht
Die Absicht, mit der Vermietung einer Immobilie Einkünfte zu erzielen, ist eine Grundvoraussetzung für die steuerliche Anerkennung von Verlusten aus Vermietung und Verpachtung. Ohne diese Absicht, die sogenannte Einkunftserzielungsabsicht, werden Verluste nicht steuerlich anerkannt, und die Vermietung wird als Liebhaberei eingestuft.
Die Einkunftserzielungsabsicht wird grundsätzlich vermutet, wenn die Vermietung auf Dauer angelegt ist. Das bedeutet, dass der Steuerpflichtige nicht aktiv nachweisen muss, dass er beabsichtigt, langfristig Gewinne zu erzielen, solange keine Umstände vorliegen, die Zweifel an dieser Absicht begründen. Allerdings wird die Einkunftserzielungsabsicht nicht vermutet, wenn die Immobilie zu weniger als 66 % der ortsüblichen Miete vermietet wird. In solchen Fällen muss der Vermieter nachweisen, dass er trotzdem langfristig einen Überschuss erzielen wird, um die vollen Werbungskosten absetzen zu können.
Der Standort Bad Dürrenberg
Quelle: MICON GmbH