Anzeige der notariellen Kaufpreisfälligkeit gegenüber der finanzierenden Bank inkl.
aller notwendigen Auszahlungsunterlagen
Nach Kaufpreiszahlung Überleitung der Verwalterverträge (Verwaltung Gemeinschafts-
und Sondereigentum) auf den neuen Eigentümer
Mietenüberleitung- und Mietenabrechnung an den neuen Eigentümer